Antworten auf einen Blick
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, rufen Sie an – das Gespräch ist vertraulich und kostet nichts.
Das hängt von Menge, Etage, Zugang und Verschmutzung ab. Nach der kostenlosen Besichtigung nennen wir einen Festpreis, der vor Beginn feststeht. Verwertbare Gegenstände rechnen wir auf Wunsch an.
Ja. Die Besichtigung und das Angebot kosten nichts und verpflichten Sie zu nichts.
Auf Wunsch kommen wir mit neutralen Fahrzeugen, tragen alles in geschlossenen Säcken hinaus und geben im Haus keine Auskunft über den Auftrag.
Alles, was persönlich oder wichtig aussieht, legen wir beim Räumen gesondert zur Seite und übergeben es Ihnen. Nichts davon landet im Container.
Nein. Sie müssen nichts sortieren oder vorräumen. Sagen Sie uns nur, welche Dinge auf keinen Fall entsorgt werden dürfen.
Ja. Auf Wunsch reinigen wir die Wohnung nach der Räumung gründlich, bei Bedarf mit Desinfektion und Geruchsneutralisation.
Unsere Bürozeiten sind täglich von 7 bis 21 Uhr, auch am Wochenende. Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Formular nutzen oder per WhatsApp schreiben.
Ja. Nach Leichenfund, Suizid, Unfall oder Verbrechen reinigen und desinfizieren wir die Wohnung und neutralisieren den Geruch – sobald die Behörden die Räume freigegeben haben.
Ja, das gehört bei uns dazu, wenn es nötig ist. Nach der Räumung desinfizieren wir Küche, Bad und alle belasteten Flächen, bei Bedarf auch Wände und Böden.
In aller Regel ja. Wir entfernen zuerst die Quelle – Teppiche, Polster, durchtränkte Beläge – und behandeln danach die Räume, bis der Geruch dauerhaft verschwunden ist.
Eine Einzimmerwohnung schaffen wir meist an einem Tag, eine Dreizimmerwohnung in ein bis zwei Tagen. Bei Messie-Wohnungen mit starkem Befall kann es länger dauern – das sagen wir Ihnen bei der Besichtigung.
Ja, gern. Sie können auch nur zu Beginn dabei sein und uns zeigen, was bleiben soll.
Verwertbares rechnen wir auf Wunsch an. Brauchbare Dinge ohne Verkaufswert geben wir an soziale Einrichtungen.
In engen Straßen oft ja. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, ob es nötig ist, und beantragen es auf Wunsch.
Ja. Kühlschränke, Waschmaschinen und Fernseher werden getrennt und über zugelassene Stellen entsorgt.
Ja. Sonderabfälle trennen wir und bringen sie zur zuständigen Annahmestelle.
In der Regel die Erben aus dem Nachlass. Wir stellen die Rechnung auf Wunsch an die Erbengemeinschaft.
In manchen Fällen ja, etwa wenn eine Räumung die Wohnung sichert. Wir erstellen dafür einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Der Festpreis gilt – auch wenn unter den Sachen mehr zum Vorschein kommt. Mehr kostet es nur, wenn Sie zusätzliche Räume oder Leistungen dazubuchen.
Nach Absprache ja. Unsere Bürozeiten sind täglich von 7 bis 21 Uhr.
Für eine erste Einschätzung ja. Einen verbindlichen Festpreis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung.
Ja. Wir stimmen uns dann mit einem Schädlingsbekämpfer ab und arbeiten mit Schutzausrüstung.
Der Arbeitslohn einer Entrümpelung im eigenen Haushalt kann als haushaltsnahe Dienstleistung zählen. Wir weisen ihn auf der Rechnung getrennt aus. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Die Besichtigung ist meist innerhalb weniger Tage möglich. Bei einer Frist sagen Sie es uns – dann planen wir entsprechend.
Nur wenn Sie das möchten oder der Mietvertrag es verlangt. Von uns erfährt niemand etwas.
Ja. Wir räumen auch nur Keller, Dachboden, Garage oder einzelne Zimmer.
Mit Grundreinigung, Desinfektion und Geruchsbehandlung ja. Welche Arbeiten nötig sind, klären wir vorher.
Ja, Demontage gehört dazu, wenn sie vereinbart ist.
Schildern Sie kurz, was geräumt werden soll. Wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung und nennen Ihnen danach einen Festpreis – vertraulich und unverbindlich.
Wohnung räumen lassen? Am Telefon vereinbaren wir die kostenlose Besichtigung – vertraulich.
0174-3523228 WhatsApp