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Entrümpelung für Betreuer und Angehörige

Unterstützung für gesetzliche Betreuer, Angehörige und soziale Dienste.

Wir sind Spezialisten für Messie-Wohnungen – mit Desinfektion, Geruchsneutralisation und Tatortreinigung aus einer Hand. Die Besichtigung ist kostenlos, den Festpreis nennen wir vor Beginn.

  • Besichtigung kostenlos und unverbindlich
  • Spezialisiert auf Messie-Wohnungen
  • Desinfektion, Geruchsneutralisation & Tatortreinigung
  • Bürozeiten täglich 7–21 Uhr
Entrümpelung Weimann im Einsatz – Entrümpelung für Betreuer und Angehörige

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Entrümpelung für Betreuer und Angehörige – worauf es ankommt

Oft ruft nicht die betroffene Person selbst an, sondern eine gesetzliche Betreuung, ein Sozialdienst oder ein Familienmitglied. Dann müssen mehrere Seiten zusammenkommen: Betreute Person, Vermieter, Kostenträger.

Wir erstellen einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den Sie beim Sozialamt oder Betreuungsgericht einreichen können. Persönliche Dinge und Unterlagen sichern wir und übergeben sie an die zuständige Person. Die Rechnung geht an die Stelle, die sie begleicht.

Wann Sie uns rufen sollten

  • Eine betreute Person lebt in einer vermüllten Wohnung
  • Der Umzug ins Heim steht an und die Wohnung muss leer
  • Das Sozialamt verlangt einen Kostenvoranschlag
  • Angehörige wissen nicht, wo sie anfangen sollen

Wie wir vorgehen

  1. Schriftlicher Kostenvoranschlag für Amt oder Gericht
  2. Abstimmung mit Betreuer, Angehörigen und Vermieter
  3. Sicherung von Papieren und persönlichen Gegenständen
  4. Rechnung an die zahlende Stelle
Zeitaufwand: je nach Umfang, meist ein bis drei Tage. Die Besichtigung ist kostenlos, den Festpreis nennen wir vor Beginn.

Anfrage senden

Beschreiben Sie kurz, was geräumt werden soll.

* Pflichtfeld. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen: Entrümpelung für Betreuer und Angehörige

Bekomme ich einen Kostenvoranschlag für das Amt?

Ja, schriftlich und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Kann die betreute Person mitentscheiden?

Ja. Wir besprechen vorher, was bleiben soll, und respektieren das.

Arbeiten Sie mit sozialen Diensten zusammen?

Ja. Termine stimmen wir gern direkt mit dem Dienst oder der Betreuung ab.

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Schildern Sie kurz, was geräumt werden soll. Wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung und nennen Ihnen danach einen Festpreis – vertraulich und unverbindlich.

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