Besichtigung kostenlos – Festpreis vor Beginn Bürozeiten täglich 7–21 Uhr

Kostenlose Besichtigung – jetzt anrufen

0174-3523228

Startseite › Ratgeber › Messie-Wohnung und Mietrecht: Rechte und Pflichten

Messie-Wohnung und Mietrecht: Rechte und Pflichten

Wann ein Vermieter kündigen darf, welche Fristen gelten und wie sich eine Kündigung oft noch abwenden lässt.

Eine vermüllte Wohnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen ein Problem. Der Vermieter fürchtet um seine Immobilie und den Hausfrieden, der Mieter um sein Zuhause. Dieser Überblick zeigt, wann ein Vermieter handeln darf, welche Schritte üblich sind – und wie sich eine Kündigung oft noch abwenden lässt. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, die Lage einzuordnen.

Unordnung allein ist kein Kündigungsgrund

Wie ein Mieter seine Wohnung einrichtet und wie ordentlich er sie hält, ist grundsätzlich seine Sache. Auch eine sehr volle Wohnung berechtigt den Vermieter nicht automatisch zur Kündigung. Entscheidend ist, ob die Mietsache gefährdet ist oder andere Hausbewohner beeinträchtigt werden.

Das ist typischerweise der Fall, wenn:

  • Geruch ins Treppenhaus oder in Nachbarwohnungen dringt,
  • Ungeziefer wie Schaben oder Mäuse auftritt und sich ausbreiten kann,
  • Feuchtigkeit und Schimmel die Bausubstanz schädigen,
  • durch Papierstapel oder blockierte Fluchtwege Brandgefahr besteht,
  • Leitungen, Heizung oder Fenster nicht mehr zugänglich sind.

Der übliche Weg: erst Abmahnung, dann Kündigung

In den meisten Fällen muss der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen und ihm eine angemessene Frist setzen, den Zustand zu beseitigen. Erst wenn das nicht geschieht, kommt eine Kündigung in Betracht – ordentlich wegen erheblicher Pflichtverletzung oder, bei schwerwiegender Gefährdung, auch fristlos. Eine Abmahnung ist deshalb ein ernstes Signal, aber noch nicht das Ende des Mietverhältnisses.

Gerichte schauen genau hin: Sie verlangen in der Regel, dass die Gefährdung konkret belegt ist, etwa durch Fotos, Zeugenaussagen oder Berichte von Handwerkern. Pauschale Beschwerden reichen meist nicht.

Darf der Vermieter die Wohnung betreten?

Nicht jederzeit. Der Vermieter hat ein Besichtigungsrecht aus sachlichem Grund, etwa bei begründetem Verdacht auf Schäden. Er muss den Termin aber rechtzeitig ankündigen. Ohne Zustimmung des Mieters oder einen gerichtlichen Titel darf er die Wohnung nicht räumen – auch dann nicht, wenn der Zustand offensichtlich untragbar ist.

Wie Mieter eine Kündigung abwenden können

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte die Frist ernst nehmen. Der wirksamste Schritt ist, den beanstandeten Zustand innerhalb der Frist zu beseitigen – und das nachweisbar. Eine professionelle Entrümpelung mit anschließender Reinigung schafft genau das. Fotos vor und nach der Räumung helfen, gegenüber dem Vermieter zu belegen, dass gehandelt wurde.

  • Reagieren Sie schriftlich auf die Abmahnung und nennen Sie einen Termin für die Räumung.
  • Holen Sie sich Unterstützung – Angehörige, Betreuung, Mieterverein oder sozialer Dienst.
  • Lassen Sie den Zustand nach der Räumung dokumentieren.
  • Bitten Sie den Vermieter, sich die Wohnung anzusehen, sobald sie geräumt ist.

Sozialämter übernehmen in manchen Fällen die Kosten einer Räumung, wenn dadurch der Verlust der Wohnung verhindert wird. Dafür wird meist ein schriftlicher Kostenvoranschlag benötigt.

Was Vermieter beachten sollten

Vermieter sind gut beraten, früh das Gespräch zu suchen – nicht erst, wenn Nachbarn sich beschweren. Oft ist der Mieter bereit, Hilfe anzunehmen, wenn sie respektvoll angeboten wird. Ein Hinweis auf Beratungsstellen oder soziale Dienste kann mehr bewirken als eine sofortige Abmahnung.

Kommt es doch zur Räumung nach einem Räumungstitel, ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Gegenstände des Mieters dürfen nicht einfach entsorgt werden; hier gelten besondere Regeln, die mit dem Gerichtsvollzieher abgestimmt werden sollten.

Nach dem Auszug: Wer räumt, wer zahlt?

Hinterlässt ein Mieter beim Auszug eine vermüllte Wohnung, kann der Vermieter die Kosten für die Räumung grundsätzlich als Schadensersatz geltend machen. Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis auf die Erben über; sie müssen die Wohnung räumen oder die Kosten tragen – es sei denn, sie schlagen das Erbe aus.

Kurz zusammengefasst

  • Eine volle Wohnung allein rechtfertigt keine Kündigung.
  • Kritisch wird es bei Gefahr für die Wohnung oder andere Bewohner.
  • Meist gilt: erst Abmahnung mit Frist, dann Kündigung.
  • Wer innerhalb der Frist räumen lässt, kann die Kündigung oft abwenden.
  • Im Zweifel Mieterverein oder Anwalt fragen – dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Besichtigung kostenlos, Festpreis vor Beginn. Erreichbar täglich 7–21 Uhr unter 0174-3523228.

Passende Leistungen

Bereit für eine leere Wohnung? Der erste Schritt ist ein Anruf.

Schildern Sie kurz, was geräumt werden soll. Wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung und nennen Ihnen danach einen Festpreis – vertraulich und unverbindlich.

Anrufen Rückruf anfordern

Wohnung räumen lassen? Am Telefon vereinbaren wir die kostenlose Besichtigung – vertraulich.

0174-3523228 WhatsApp
Anrufen WhatsApp