Besichtigung kostenlos – Festpreis vor Beginn Bürozeiten täglich 7–21 Uhr

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Nachlass­auflösung

Nachlass nach einem Todesfall räumen – mit Ruhe und Sorgfalt.

Wir sind Spezialisten für Messie-Wohnungen – mit Desinfektion, Geruchsneutralisation und Tatortreinigung aus einer Hand. Die Besichtigung ist kostenlos, den Festpreis nennen wir vor Beginn.

  • Besichtigung kostenlos und unverbindlich
  • Spezialisiert auf Messie-Wohnungen
  • Desinfektion, Geruchsneutralisation & Tatortreinigung
  • Bürozeiten täglich 7–21 Uhr
Entrümpelung Weimann im Einsatz – Nachlassauflösung

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Nachlass­auflösung – worauf es ankommt

Nach einem Todesfall kommt vieles zusammen: Trauer, Formalitäten, Fristen. Die Räumung der Wohnung ist dabei oft der Punkt, vor dem Angehörige am längsten stehen. Wir nehmen Ihnen diese Arbeit ab und gehen dabei so vor, wie es der Situation angemessen ist.

Bevor wir räumen, suchen wir gezielt nach Unterlagen, Versicherungspolicen, Sparbüchern, Schmuck und Fotos. Alles, was für die Erben wichtig sein könnte, legen wir gesammelt zur Seite. Erst danach wird geräumt – mit Wertanrechnung, wenn Möbel oder Sammlungen noch einen Wert haben.

Wann Sie uns rufen sollten

  • Die Wohnung eines Verstorbenen muss geräumt werden
  • Die Kündigungsfrist der Mietwohnung läuft bereits
  • Erben wohnen weit entfernt oder sind sich noch nicht einig
  • Unterlagen, Fotos und Erinnerungsstücke sollen gesichert werden

Wie wir vorgehen

  1. Einfühlsames Vorgespräch und Besichtigung zu einem Termin Ihrer Wahl
  2. Sicherung von Dokumenten, Fotos und Wertsachen vor der Räumung
  3. Räumung mit Wertanrechnung und fachgerechter Entsorgung
  4. Übergabe der Wohnung und Liste der gesicherten Gegenstände
Zeitaufwand: je nach Größe ein bis drei Tage. Die Besichtigung ist kostenlos, den Festpreis nennen wir vor Beginn.

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Beschreiben Sie kurz, was geräumt werden soll.

* Pflichtfeld. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen: Nachlass­auflösung

Wann darf die Wohnung eines Verstorbenen geräumt werden?

Grundsätzlich dürfen das die Erben. Solange der Erbschein noch nicht vorliegt, sollte das mit allen Beteiligten abgestimmt sein – wir räumen erst, wenn der Auftraggeber das bestätigt.

Suchen Sie nach wichtigen Papieren?

Ja, gezielt. Dokumente, Policen, Kontoauszüge und Fotos kommen in eigene Kisten und werden Ihnen übergeben.

Kann die Rechnung aus dem Nachlass bezahlt werden?

Ja. Die Rechnung stellen wir auf Wunsch an die Erbengemeinschaft oder den Nachlassverwalter.

Passende Leistungen

Tatortreinigung

Reinigung und Desinfektion nach Leichenfund, Suizid, Unfall oder Verbrechen

Tatortreinigung →

Bereit für eine leere Wohnung? Der erste Schritt ist ein Anruf.

Schildern Sie kurz, was geräumt werden soll. Wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung und nennen Ihnen danach einen Festpreis – vertraulich und unverbindlich.

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Wohnung räumen lassen? Am Telefon vereinbaren wir die kostenlose Besichtigung – vertraulich.

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