Wohnungsauflösung
Komplette Wohnung auflösen und besenrein an den Vermieter übergeben
Wohnungsauflösung →Startseite › Ratgeber › Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste
Die wichtigsten Schritte für Angehörige – von der Kündigung bis zur Übergabe an den Vermieter.
Nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viel zu regeln – und die Wohnung ist oft das, wovor man am längsten steht. Diese Checkliste hilft, die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen: von den ersten Tagen bis zur Übergabe an den Vermieter.
Die Wohnung und ihr Inhalt gehören zum Nachlass. Räumen dürfen deshalb grundsätzlich die Erben. Solange nicht klar ist, wer erbt, oder wenn es mehrere Erben gibt, sollte vor der Räumung Einigkeit bestehen. Wer ein Erbe ausschlagen möchte, sollte vorsichtig sein: Wer über den Nachlass verfügt, etwa Gegenstände verkauft oder verschenkt, kann das Erbe dadurch unter Umständen stillschweigend annehmen. Im Zweifel vorher beim Nachlassgericht oder einem Anwalt nachfragen.
Stirbt ein Mieter, geht das Mietverhältnis in der Regel auf die Erben über, sofern niemand im Haushalt lebte, der es fortsetzt. Erben und Vermieter haben dann ein Sonderkündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist; die Kündigung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem man vom Tod und davon erfahren hat, dass das Mietverhältnis nicht fortgesetzt wird. Bis zum Ende der Frist läuft die Miete weiter – deshalb lohnt es sich, die Räumung zügig zu planen.
Bevor geräumt wird, sollten sich die Angehörigen einig sein, welche Gegenstände jemand behalten möchte. Gehen Sie am besten gemeinsam durch die Wohnung und markieren Sie diese Stücke – mit Klebezetteln oder Fotos. Denken Sie auch an Dinge, die für andere wichtig sein könnten: Fotos für Enkel, Briefe, Orden, Urkunden.
Für Möbel und Hausrat, die niemand übernehmen möchte, gibt es drei Wege: verkaufen, spenden oder entsorgen. Eine Entrümpelungsfirma mit Wertanrechnung verbindet alle drei.
Eine professionelle Nachlassauflösung beginnt mit einer Besichtigung. Danach steht der Preis fest, verwertbare Gegenstände sind angerechnet. Vor der eigentlichen Räumung sucht das Team noch einmal gezielt nach Papieren, Fotos und Wertsachen, die bisher übersehen wurden. Alles, was gefunden wird, wird gesammelt übergeben.
Wer weit entfernt wohnt, muss nicht für jeden Schritt anreisen. Absprachen lassen sich per Telefon und Foto treffen, der Schlüssel kann hinterlegt werden.
Die Kosten der Wohnungsauflösung werden in der Regel aus dem Nachlass bezahlt. Bei der Erbschaftsteuer können Kosten, die mit der Abwicklung des Nachlasses zusammenhängen, unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Die Einzelheiten klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Komplette Wohnung auflösen und besenrein an den Vermieter übergeben
Wohnungsauflösung →Nachlass nach einem Todesfall räumen – mit Ruhe und Sorgfalt
Nachlassauflösung →Verwertbare Möbel, Sammlungen und Geräte mit dem Preis verrechnen
Wertanrechnung →Schildern Sie kurz, was geräumt werden soll. Wir vereinbaren die kostenlose Besichtigung und nennen Ihnen danach einen Festpreis – vertraulich und unverbindlich.
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